Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das Ziel der Istanbul-Konvention, die heute am 1. Februar 2018 in Kraft tritt. Dieses Übereinkommen des Europarats wurde von der Bundesrepublik am 12. Oktober 2017 ratifiziert.
Mit dem Beitritt zu diesem europäischen Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter.
Die Istanbul-Konvention will zugleich eine Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben erreichen. Betroffene Frauen können zukünftig etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
Quelle: PM BR