Der juristische Fachverlag C.H. Beck hat angekündigt, mehrere Standardwerke seines Programms umzubenennen. Es handelt sich dabei um Titel, deren ehemalige Autoren oder Herausgeber während der NS-Diktatur eine aktive Rolle gespielt haben und die bis heute auf dem Cover der Bücher aufgeführt sind.
„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, rechtfertigt Verleger Hans Dieter Beck das lange Festhalten an den traditionellen Autorennamen. In der Presseerklärung des Verlages vom Dienstag (27.7.) heißt es: „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen.“
Bekannte Titel betroffen
Der BGB-Kommentar von „Palandt“ wird bereits bei der Neuauflage im November den Namen des jetzigen Herausgebers, des BGH-Richters Christian Grüneberg, tragen. Daneben werden weitere bekannte Werke bei der Neuauflage umbenannt. Davon betroffen sind unter anderem die Gesetzessammlung „Schönfelder“ und der Grundgesetzkommentar „Maunz/Dürig“. Auch der bekannte Einkommensteuerkommentar „Blümich“ bekommt einen neuen Namen. Er erscheint zukünftig unter dem Namen der beiden aktuellen Herausgeber Peter Brandis und Professor Bernd Heuermann.
NS-belastete Autoren
Damit reagiert der Verlag auf zunehmende Kritik von Seiten der Politik. Verschiedene Politiker hatten den Beck-Verlag für die Namen der Bücher kritisiert. Durch das bayerische Justizministerium war eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, um die Zusammenhänge von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in das NS-Regime zu prüfen. Bereits im Mai diesen Jahres hatte auch der Beck-Verlag eine hausinterne Prüfung der kritisierten Titel angekündigt.
Juristisches Handwerkszeug
Die betroffenen Bücher gehören, als wichtige Standardwerke, seit Jahrzehnten zum Handwerkszeug der Juristen. „Es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat“, sagt der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Er will eine Initiative starten, welche die juristische Ausbildung dahingehend ändert, dass auch „das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet wird.“ Für Klein ist die Umbenennung ein wichtiges Zeichen des Beck-Verlages.
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Quelle: dts, PM Beck-Verlag