Der Autozulieferer Bosch glaubt, dass sich bald Standards für Roboterautos herausbilden werden. „Wir werden im Jahr 2021 ein automatisiert fahrendes Auto für das urbane Umfeld auf den Markt bringen“ erklärt Bosch-Geschäftsführer Rolf Bulander in der Dienstagsausgabe der „Süddeutschen Zeitung“.
Für Rolf Bulander ist es „ein spannendes Rennen“, wer als Erster ein fahrerloses Auto zur Serienreife bringt. Gewinnen wird für ihn derjenige, der die Standards setzt. Für ihn ist aber auch klar, daß im Falle eines Unfalls entscheidend sein wird, wie viele Sensoren und Kameras der Wagen hatte.
Die Gesellschaft müsse viel stärker über die Chancen und Risiken solcher Techniken sprechen meint der Bosch-Geschäftsführer. Er sieht nicht nur die technische Seite und fragt: „Akzeptieren wir, dass ein Computer existenzielle Entscheidungen trifft, oder nur der Mensch? Was sind dann die Kriterien? Darüber müssen wir offen diskutieren – Bürger, Manager, Politiker, Juristen und Philosophen.“
Juristen diskutieren in Goslar über autonomes Fahren
Zumindest bei den Juristen trifft der Bosch-Geschäftsführer auf offene Ohren. Beim 56. deutschen Verkehrsgerichtstag, der vom 24. – 26. Januar in Goslar stattfindet, steht das Thema ganz oben auf der Tagesordnung. Dort wird sich ein hochkarätig besetzter Arbeitskreis daranmachen, Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber zu erarbeiten. Hier werden die Risiken der technischen Entwicklung von juristischen und technischen Experten diskutiert.
Besonders die haftungsrechtlichen Folgen des automatisierten Fahrens müssen geklärt werden. Spannend wird aber auch die Frage sein, welche Aufgabe dem Fahrer angesichts der technischen Entwicklung zukünftig noch zukommt. Was ist, wenn die komplexe Technik versagt? Wieweit haftet der Hersteller für den Schaden? Ein weiterer wichtiger Punkt sind die in den Fahrzeugen gespeicherten Daten und der verfahrensrechtliche Zugriff darauf, um im Falle eines Unfalls die Schuldfrage zu klären.
Für Unfallopfer ändert sich nichts
Bereits im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar hat die Diskussion begonnen. In der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht vom 12. Januar schreibt Professor Dr. Reinhard Greger zu Haftungsfragen beim automatisierten Fahren. Der ehemalige BGH-Richter und jetzige Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg mit Forschungsschwerpunkt Haftungsrecht, kommt im Fazit seines Artikels zu der Überzeugung: „ Neben dem Halter oder Führer haftet deliktisch, wer dafür verantwortlich ist, dass ein Kfz mit automatisierter Fahrfunktion auf öffentlicher Strasse geführt wurde, ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 1 a StVG erfüllt waren.“
Ob Halter, Führer, Hersteller, Importeur oder Zulieferer, für alle stellt sich die Haftungsfrage beim automatisierten Fahren, nur nicht für das Unfallopfer. Seine Ansprüche sind durch die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters und den Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer abgedeckt, sagt Professor Greger in seinem aktuellen NZV-Artikel.
Für den Fahrer eines Roboterautos hat der erfahrene Jurist angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit zum Abschluss noch einen Rat. Er solle „während des automatisierten Betriebs das Verkehrsgeschehen derart im Blick behalten, dass er unverzüglich die Steuerung übernehmen kann, wenn sich eine Situation abzeichnet, die vom System möglicherweise nicht zu bewältigen ist.“ Es bleibt die Frage, warum man dann nicht gleich selber steuert.
Quelle: mit Material der dts-Nachrichtenagentur, NZV Heft 1/2018