„Die akute Corona-Krise ist eine Gefahr für die Mitarbeitenden in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es ist daher jetzt notwendig, die Gerichte für mindestens zwei Wochen zu schließen“, sagt Emanuel Schmidt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG).
Nur eine solche Maßnahme schütze das Personal und die Menschen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften vernünftig. „Prozesse vor Gericht können verschoben werden, Dienststellen der Gerichte und der Bewährungshilfe könnten Notfallnummern und Eildienste einrichten“, sagte der DJG-Bundesvorsitzende der Funke-Mediengruppe. Beim Postverkehr zwischen Anwaltschaft und Gerichten sehe er keine Probleme.
Aus Sicht der Justiz-Gewerkschaft agiere bisher jede Justizbehörde in Deutschland unterschiedlich. „Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und kein kontrolliertes Krisenmanagement“, kritisierte Schmidt. Kontrollen an den Eingängen zu Gerichten könnten durch die Justizwachtmeister nicht mit dem gebotenen Abstand von zwei Metern zu den Besuchern geleistet werden.
„Und auch in der Bewährungshilfe ist ein direkter Kontakt zu den Straftätern für die Mitarbeiter der Behörde riskant, gerade weil die Klienten häufig weiterhin Kontakt in die Drogenszene oder das Geschäft mit der Prostitution halten“, so Gewerkschafter Schmidt gegenüber der Zeitungsgruppe.