„Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, schrieb Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montag (28.3.) auf Twitter.
Damit erteilte der Justizminister entsprechenden Überlegungen der Bundesländer bezüglich einer Verlängerung der Corona-Maßnahmen eine klare Absage. Nach dem 2. April gelte die Hotspot-Regelung, so Buschmann. „Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag“, fügte der FDP-Politiker noch hinzu.
Damit reagiert Buschmann auf einen aktuellen Bericht des Nachrichtenportals Business Insider. Dieses hatte berichtet, dass die Länder angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln noch weiter verlängern wollen. Das Portal hatte sich auf einen Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) berufen.
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Quelle: dts, rb