Bereits im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Lübeck-Travemünde am Mittwoch (5.6.) haben die beteiligten Minister gegenüber der Presse ihre Präferenzen abgesteckt.
So wollen die Justizminister aus Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen Messerattacken künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen, mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Haft, ahnden. Dazu erklärte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) gegenüber Bild: „Es ist bittere Realität, dass Messerattacken in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Bei den Tätern darf es keine falsche Nachsicht mehr geben“.
Härteres Durchgreifen gegen Mehrfachtäter
Wer in seiner Bewährungszeit straffällig wird, kann wohl zukünftig auf weniger Verständnis hoffen. Bei der Justizministerkonferenz wollen Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen einen Antrag einbringen, der „Kettenbewährungen“ zukünftig vermeidet. Eine Änderung im Strafrecht soll eine erneute Bewährungsstrafe nur in Ausnahmefällen zulassen.
Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagt Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) dazu: „Meinen Kollegen und mir ist wichtig, dass sogenannten Bewährungsversagern zeitnah die Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden. In diesen Fällen erscheint eine Freiheitsstrafe erst nach einer beschriebenen Bewährungskette zu spät“. Zahlen aus den Jahren 2010 bis 2013 belegen, dass jeder Vierte zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte, während der Bewährungszeit erneut straffällig wurde.
Nach ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung soll eine weitere Bewährungsstrafe für eine begangene Tat während der Bewährungszeit die Ausnahme sein. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu sogenannten Ketten-Bewährungen. Dabei erhält der verurteilte Täter nicht nur für die erste Rückfalltat, sondern auch für folgenden Taten erneut eine Bewährungsstrafe .
Autonomes Fahren: Halter soll für Schäden haften
Die Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ hat sich mit der Frage befasst, ob Haftungslücken bestehen, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Schaden verursacht.
Das Ergebnis der Überlegungen teilte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Rheinischen Post mit. In der Zeitung sagte er: „Das erfreuliche Ergebnis lautet: Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist – sein Handeln also nicht mehr nachprüfbar wäre -, ist unser Zivilrecht gut für die Herausforderungen der digitalen Welt gerüstet und bietet angemessene Lösungen. Nach Meinung von Biesenbach braucht es rechtssichere Lösungen, damit die Menschen Vertrauen zu der neuen Technolgie haben.
Keine Gefährdungshaftung für die Hersteller
Die Empfehlung der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ ist, durch das Zulassungsrecht die von autonomen Systemen ausgehenden Gefahren „von vornherein auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen“.
Über die bestehenden Regeln hinaus ist es, nach Ansicht der Arbeitsgruppe, nicht notwendig, die Hersteller in die Haftung für Unfälle einzubeziehen. Ein neuer Gefährdungshaftungstatbestand sei nicht erforderlich. Es müsse aber sichergestellt werden, dass das Produkthaftungsrecht auch auf standardisierte Software anwendbar sei.
„Rote Linien“ für Künstliche Intelligenz
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) fordert in Lübeck klare Grenzen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb hat er eine Beschlußvorlage zur Justizministerkonferenz mitgebracht. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene für die Festlegung von „roten Linien“ einzusetzen. Diese wären dann Bestandteil der KI-Regulierung durch die EU-Kommission. Das betrifft beispielsweise den Einsatz autonomer Waffensysteme oder eine KI-gestützte Bewertung von Bürgern durch den Staat (social scoring). Gegenüber den Funke-Zeitungen sagt Steffen: Künstliche Intelligenz kann „das Verhalten eines Menschen anhand seines Wohnorts, Nahrung, Besitztümern und Bewegungsprofil deuten und mit bestimmten Anreizen auch lenken“. Für den Hamburger Justizsenator ist eine „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ damit nicht mehr gegeben.
.
Quelle: rb, dts
Aktualisiert am 6.6.2019