Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch (28.10.) den Mindestlohn ab Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto/Stunde anzuheben.
Nach der jetzt beschlossenen dritten Mindestlohnanpassungsverordnung soll der Mindestlohn dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.
Corona-Pandemie eingepreist
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro. „Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie“, sagte Bundesminister Hubertus Heil (SPD).
Heil sieht „Luft nach oben“
„Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben“, sagte Heil bei der Präsentation der neuen Mindestlohnhöhe. Daher werde man auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, „damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann“, so der Bundearbeitsminister.
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Hintergrund: Zweck der Mindestlohn-Erhöhung in Stufen ist es, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen besser zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren zu verbessern.
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Quelle: dts bo