Die Bundesregierung bringt eine einheitliche Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (12.10.) einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).
Das Gesetz soll die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere schaffen. Außerdem soll es die damit zusammenhängenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen regeln. Geplant sind fünf Haltungsformen. Die erste Haltungsform betrifft unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, die Vertriebswege und die betroffenen Nutztierarten sollen noch folgen.
Tierschützer: Etikettenschwindel
Der Beschluss sorgte für deutliche Kritik bei Tierschützern und der Opposition. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die jetzt beschlossene Neuregelung ab. „Die Kriterien sind zu schwach, entscheidende Bereiche wie Transport und Schlachtung bleiben unangetastet, und bisher bezieht sich alles auch nur auf die Haltung von Schweinen“, so dessen Verbandspräsident Thomas Schröder gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Er könne da nur von Etikettenschwindel reden.
Union: Lückenhafte Regelung
Die Union wirft dem Bundeslandwirtschaftsminister handwerkliche Fehler vor. „Sein Entwurf für eine Tierhaltungskennzeichnung ist lückenhaft und führt zu einer Verschiebung des Marktes – weg vom hochwertigen Schweinefleisch aus unseren Regionen hin zu billiger Importware“, sagt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. „Zudem ist das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren zur Anzeige und Registrierung von Betrieben unnötig bürokratisch und aufwendig.“
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