Im Streit um höhere Rundfunkgebühren haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen juristischen Erfolg errungen. Es ging bei dem Streit um eine monatliche Erhöhung von 86 Cent je Wohnung.
Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.
Querelen in Sachsen-Anhalt
ARD, ZDF und Deutschlandradio waren vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen, nachdem Sachsen-Anhalt die Abstimmung, bei der es faktisch um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ging, Ende letzten Jahres abgesagt hatte. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass es im dortigen Landesparlament keine Mehrheit geben würde.
Erforderlich für einen neuen Medienstaatsvertrag wäre eine Zustimmung in allen Bundesländern gewesen. Nach der BVerfG-Entscheidung tritt die beschlossene Erhöhung der Rundfunkgebühren nun rückwirkend zum 20. Juli diesen Jahres in Kraft.
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