„Ich denke, dass wir nach Facebook in nächster Zeit weitere Verfahren eröffnen werden“, sagt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Der Chef der Bonner Behörde kündigte gegenüber Pressemedien weitere Untersuchungen gegen die großen Digitalunternehmen an.
Eine Rechtsänderung hat Mundt dafür die erforderlichen Mittel an die Hand gegeben. So wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor Kurzem im Sinne der Kartellwächter geändert. Damit könnte die zentrale Software der Tech-Konzerne zukünftig verstärkt unter die Wettbewerbslupe genommen und als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Kartellamt als „Software-Checker“?
„Wir werden als Wettbewerbsbehörden künftig auch immer mehr in die Algorithmen hineinschauen müssen,“, sagte Mundt dem Handelsblatt. Nur so lasse sich etwa nachvollziehen, ob Facebook das vom Kartellamt angeordnete Verbot beachte, Daten der Nutzer aus den unterschiedlichen eigenen Angeboten und Websites Dritter zusammenzuführen.
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Außerdem forderte Mundt in dem Pressegespräch mehr Handhabe zum Schutz von Verbraucherinteressen. Das Bundeskartellamt habe bei seinen Untersuchungen etwa bei Vergleichsportalen und Nutzerbewertungen im Internet erhebliche Defizite aufgezeigt, passiert sei aber wenig. „Im Verbraucherschutz haben wir im Gegensatz zum Kartellrecht nicht die Möglichkeit, solche Defizite auch abzustellen“, sagte Mundt. „Wir brauchen die passenden Eingriffsmöglichkeiten“.
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Quelle: dts