Ob 2020 für die Digitalkonzerne ein gutes Jahr wird, steht noch in den Sternen. Das Bundeskartellamt möchte für die Tech-Giganten zur Spaßbremse werden. Dafür fordert die Behörde mehr Rechte, um mit härteren Vorgaben die Marktdominanz der Konzerne zu schwächen.
„Wir sollten bestimmten Digitalgiganten früher und schneller als bislang Auflagen machen können. Die Dynamik des Internets bringt es mit sich, dass es nicht ausreicht, wenn wir immer erst dann tätig sein dürfen, wenn bereits Tatsachen von den Unternehmen geschaffen wurden“, sagt der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, in der Rheinischen Post. Nach seiner Meinung sollten Kunden das Recht erhalten, Daten zu einem Wettbewerber mitzunehmen. „Die Kunden müssen nicht nur einen theoretischen Anspruch haben, ihre Daten zu einem Wettbewerber mitzunehmen. Das muss technisch einfacher werden.“
Rechtsanspruch auf Datenmitnahme
Gesammelte Daten dürften nicht auf Dauer alleiniges Eigentum eines marktbeherrschenden Konzerns sein. Zudem könnte es den Wettbewerb beleben, eine „Öffnung abgeschotteter Systeme durch die Vorgabe von Interoperabilität beispielsweise von Messengerdiensten zu erzwingen“, meint Mundt weiter. Dann könnten Nachrichten etwa aus „Whatsapp“ direkt an andere Dienste geschickt werden, so wie SMS-Nachrichten auch zwischen allen Telefonkonzernen der Welt ausgetauscht werden.
Kartellamt hofft auf BGH-Entscheidung
Mundt gibt sich optimistisch, dass der Bundesgerichtshof (BGH) dem Kartellamt doch noch erlaubt, Facebook die Zusammenführung von Daten mit denen der Tochterfirma „Whatsapp“ zu untersagen. Das OLG Düsseldorf hatte dies abgelehnt. „Wir haben Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Wir sind davon überzeugt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, wenn es diese Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zusammenführt.“
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Quelle: dts