Es müsse überlegt werden, „Konzerne mit marktübergreifender Bedeutung wie Google unter ein strengeres Regime zu stellen und die Beweispflicht anzupassen“, sagt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Die Konzerne müssten dann jeweils belegen, dass ihre Übernahmepläne dem Wettbewerb nicht schaden, so der Chef der Bonner Behörde in einem Mediengespräch. Aktuell müsse seine Behörde den Beweis erbringen, dass das Vorgehen eines Unternehmens dem Wettbewerb schadet.
Gerichtsfeste Beweise entscheidend
Was sie Pläne der EU-Kommission angeht, dem „Digital Markets Act“ ein eigenes Wettbewerbsgesetz auf den Weg zu bringen, ist Mundt skeptisch. Das neue EU-Wettbewerbsgesetz soll Regeln definieren, die sich selbst durchsetzen. Was das angeht hat Mundt, der auf langjährige Erfahrung zurückblicken kann, erhebliche Zweifel. Im Handelsblatt kommentierte er das EU-Gesetzesvorhaben so: „Wenn man etwas durchsetzen will, muss man am Ende Verfahren führen und gerichtsfeste Belege haben.“
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