Personen, die gegen Corona geimpft sind, müssen künftig nicht mehr zum Corona-Test oder in Quarantäne. Diese Test- und Quarantänefreiheit gilt für alle vollständig Geimpften. Außerdem müssen seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein.
Eine weitere Voraussetzung für die Testbefreiung ist auch noch, dass es sich bei dem verwendeten Impfstoff um einen in der EU zugelassenen Impfstoff wie Biontech, Moderna, Astrazeneca oder Johnson & Johnson handelt. Einen entsprechenden Brief hat das Bundesgesundheitsministerium am Montag (12.4.) an die Staatskanzleien der Länder verschickt, berichtet die Bildzeitung. Bund, Länder und Kommunen sollten ihre Verordnungen und Erlasse dahingehend anpassen.
Ausnahme „Virusvariantengebiete“
Die Test- und Quarantäne-Freiheit für Geimpfte gilt auch bei Einreisen aus dem Ausland, wenn es sich nicht um „Virusvariantengebiete“ handelt. Der Bund empfiehlt den Ländern, die Quarantäne-Pflicht für geimpfte Kontaktpersonen von Infizierten aufzuheben. Zudem sollen die Länder und Kommunen regeln, dass sie bisher nur Getesteten vorbehaltene Lockerungen im öffentlichen Leben (z.B. Einkaufen, Außengastronomie) auch für Geimpfte ohne Test öffnen.
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Die Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen können Länder und Kommunen für Geimpfte ebenfalls aufheben. Laut der Zeitung wird der Bund seine Regelungen anpassen und bittet die Länder, dies bei sich und in den Kommunen ebenfalls zugunsten der vollständig Geimpften ebenfalls zu tun.
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dts, rb