Ein findiger Bastler hatte einen Kühlschrank in den Kofferraum seines Autos eingebaut. Die Energie für das Gerät erzeugte der umweltbewußte Mann mit zwei Solarpaneelen. Die kontrollierenden Polizeibeamten waren von der „innovativen Lösung“ wenig begeistert.
Der Bastler hatte zwei Solarpaneele auf den Dachgepäckträger seines Pkw geschraubt, diese über ein lose durch die Tür verlegtes Kabel mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden und daran einen Kühlschrank angeschlossen, den er im Kofferraum über der Batterie anbrachte. Das ging solange gut, bis er in eine Polizeikontrolle geriet. Die Beamten bemängelten neben der losen Verdrahtung zur Batterie im Kofferraum des Fahrzeugs auch die fehlende Befestigung der Batterie. Diese befand sich in einem beklagenswerten Zustand. Aufgrund von Ausgasungen hatten sich bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen gebildet. Außerdem befanden sich die Pole der Batterie ohne Isolierung unter dem Boden des Kühlschranks.
Kein Sachverständigengutachen
Die Polizeibeamten forderten den Mann auf, durch ein Sachverständigengutachten den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeug nachzuweisen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle in Gelsenkirchen die weitere Nutzung des Fahrzeugs. Dagegen klagte der Fahrzeugbesitzer vergeblich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Gericht bestätigte die Nutzungsuntersagung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle der Stadt.
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Aus der Gerichtsentscheidung
Zur Begründung führte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus, dass allein die von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie offensichtlich ausgehenden Gefahren die durch die Polizeibeamten angenommene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit tragen. Das Fahrzeug des Klägers erweise sich daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Entscheidung vom 19. April 2021
Aktenzeichen: 14 K 333/21
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PM VG Gelsenkirchen vom 26.5.2021