Deutschland-Flaggen mit Bananen bei einer Pegida-Kundgebung bleiben ohne Folgen für die Demonstranten. Ein Verfahren gegen sechs Teilnehmer wegen des Verdachts einer Verunglimpfung staatlicher Symbole wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt.
Die Polizei hatte im August 2017 neun Fahnen sichergestellt und die Ermittlungen wegen des entsprechenden Paragrafen 90a im Strafgesetzbuch aufgenommen.
Eine nähere Prüfung ergab jedoch, dass die Voraussetzungen für einen Straftatbestand nicht gegeben waren. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt der Nachrichtenagentur t-online mit. Ein Beteiligter sei allerdings zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Polizisten bei dem Einsatz „Idioten“ genannt habe. Über die Verurteilung hatte die „Sächsische Zeitung“ schon berichtet.
Bananenflagge ist frei verkäuflich
Für die Kundgebung unter dem Motto „Alles Banane, oder was?“ hatte sich eine rechtsgerichtete Gruppe aus dem Pegida-Unterstützerkreis („Heidenauer Wellenlänge“) verantwortlich erklärt und die Aktion als Kunst deklariert. Deutschland-Fahnen mit Bananen darauf als mögliche ironische Anspielung auf eine Bananenrepublik sind frei verkäuflich.