Ein neues Bild auf Deutschlands Straßen sind maskierte Autofahrer. Irritierend vor allem, wenn sie alleine im Auto sitzen. Wen wollen sie schützen? Ist das ständige auf- und absetzen zu mühsam? Der deutsche Gesetzgeber hat da einen klaren Standpunkt – es ist verboten, da es gegen das „Vermummungsverbot“ verstößt !
Das ist festgelegt im Paragraphen 23 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen gewährleisten. Die Vorschrift verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten“, so ist es in einem Schreiben des Staatssekretärs im Verkehrsministerium, Enak Ferlemann (CSU), auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu lesen.
Problem „verdeckte Gesichtsmerkmale“
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes könne „wesentliche, zur Identitätsfeststellung erforderliche Gesichtsmerkmale“ verdecken. Laut Bußgeldkatalog drohen Autofahrern in diesen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie die Auflage, künftig ein Fahrtenbuch zu führen. Davon betroffen sind auch Taxi- oder Busfahrer, die sich und ihre Fahrgäste mit einer Gesichtsmaske schützen wollen, heißt es in dem Antwortschreiben der Bundesregierung.
Polizei ist sensibilisiert
Das Verkehrsministerium weist in seinem Antwortschreiben darauf hin, dass die Kontrollbehörden der Länder die „Anwendung des Opportunitätsprinzips in Betracht ziehen und von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen“ könnten. Die jeweilige Polizei der Länder sei dafür sensibilisiert, großzügig zu verfahren, wenn die Maske dem Gesundheitsschutz diene. „Nur bei offensichtlicher Nutzung der Masken, um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen, werden weiterhin Bußgelder verhängt“, heißt es in dem Schreiben, welches dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
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Aus Sicht der FDP wird die Bundesregierung damit ihrer Verantwortung nicht gerecht: „Der Bund schiebt den Umgang mit Mund-Nase-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab“, erklärt Oliver Luksic, der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion im Pressegespräch.
FDP fordert mehr Rechtssicherheit
Gleichzeitig verweise das Bundesverkehrsministerium aber darauf, dass das Tragen von Masken weiterhin ein Bußgeld nach sich ziehen könne, etwa wenn offensichtlich Ordnungswidrigkeiten drohen. „In welchen Fällen ist eine teilweise Vermummung weiterhin ein Vergehen und wie sollen Landespolizisten damit umgehen ? Diese wichtige Frage bleibt unbeantwortet und könnte für einige Verkehrsteilnehmer teure Konsequenzen haben“, warnt der FDP-Politiker. Der Bund müsse hier „für Rechtssicherheit sorgen statt Unsicherheit zu schaffen.“
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur