Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages will keine „Diskriminierung von Besserverdienenden“ bei der Preisgestaltung im Online-Handel. Dort sei zu beobachten, dass Nutzern zunehmend „individualisierte Preise angeboten würden.
Durch Cookies und Big Data seien Kunden nicht mehr anonym, heißt es in der Petition. Für gleiche Dienstleistungen oder Produkte würden – je nach Kunde – unterschiedliche Preise verlangt. Nicht mehr Angebot und Nachfrage sondern die vermutete Kaufkraft des Kunden würden den Preis bestimmen.
Aus diesem Grund ist der Petitionsausschuss für eine Untersuchung der individualisierten Preisgestaltung im Online-Handel. Während der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition an das Justiz- und an das Wirtsschaftsministerium zu geben. Auch die Fraktionen des Bundestags wurden informiert. Die Abgeordneten fordern gegen die „Diskriminierung von Besserverdienenden“ vorzugehen.
Keine persönlichen Daten für die Preisgestaltung
In seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss auf den im Telemediengesetz geregelten spezifischen Datenschutz für die Verwendung personenbezogener Daten im Online-Handel hin, der sich auf die Verwendung von Cookies bezieht. Danach dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers dessen persönliche Daten nicht für die Preisgestaltung verwendet werden.
Einzelne Fälle von Preisindividualisierung seien schon jetzt öffentlich. So etwa bei Buchungen bei Autovermietungen, wo sich die Preise je nach Buchungsort unterscheiden würden. Auch Hotelbuchungen seien laut Studien unterschiedlich teuer, je nachdem welches Endgerät – PC oder Smartphone – genutzt wurde.
Es drohen erhebliche Nachteile für den Verbraucher
Nach Auffassung des Petitionsausschusses besteht bei einer Preisgestaltung durch Algorithmen auf Basis von Big Data die Gefahr von Informationsasymmetrien, was Märkte intransparenter machen könne. Dadurch könnten sich nach Ansicht der Abgeordneten „erhebliche Nachteile“ für die Verbraucher ergeben, insbesondere eine ungerechtfertigte Benachteiligung und eine Einschränkung der Wahlfreiheit. Dem Schutz und der Gleichbehandlung der Verbraucher sowie der Transparenz der Preisgestaltung sei aber ein sehr hoher Stellenwert beizumessen, heißt es in der Vorlage weiter.
Quelle: hib 21 vom 17.1.18
1 Kommentare
Diewollen doch nur selbst nicht soviel wie bisher bezahlen….
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