Der Geschäftsführer des Richterbundes Sven Rebehn kritisiert das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als unzureichend. Im Spiegel forderte er eine gesetzliche Pflicht für die Netzwerke, Bestandsdaten eines Nutzers beim Verdacht einer Straftat, herauszugeben.
Twitter, Facebook und andere soziale Netzwerke kooperieren dem Deutschen Richterbund (DRB) zufolge weiterhin wenig mit den Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Hass im Internet. So bescheide Facebook Strafverfolgern regelmäßig, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei. Das sei wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos.
Der Deutsche Richterbund fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, welche die Netzwerke verpflichtet, Nutzerdaten, beim Verdacht auf eine Straftat, herauszugeben. Eine derartige Regelung existiert für Telekommunikationsanbieter bereits.
Netzwerke berufen sich auf US-Recht
Die Erwartung, durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnten Straftaten wie Volksverhetzung und Beleidigung besser verfolgt werden, hätte sich nicht erfüllt, so Rebehn. „Die mit dem Gesetz eingeführten Auskunftsstellen der Netzwerke im Inland geben die Bestandsdaten der Nutzer wie Name oder Mail-Adresse bei einem Verdacht auf Straftaten meist nicht heraus“, stellt der DRB-Geschäftsführer enttäuscht fest.
Das „NetzDG“ trat im Herbst 2017 in Kraft. Es soll der Justiz ermöglichen, besser gegen Hetze im Netz vorzugehen.
.
Quelle: rb, dts-Nachrichtenagentur