Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant eine befristete Aussetzung aller Hartz-IV-Sanktionen bis zum Ende des Jahres, da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 eine Neuregelung erforderlich macht.
Grundsicherungsempfängern sollen bis Ende dieses Jahres keine Leistungen gekürzt werden können, auch wenn sie Termine versäumen oder gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter verstoßen. So sieht es ein von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplantes Gesetz für ein Sanktionsmoratorium vor.
Auch Terminverstöße folgenlos
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 dürfen die Jobcenter Hartz-IV-Beziehern aktuell noch bis zu 30 Prozent der Leistungen kürzen. „Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Sanktionen befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt“, heißt es in dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, aus dem das Handelsblatt zitiert. So sollen bis Ende dieses Jahres auch Sanktionen für mildere Verstöße, beispielsweise versäumte Termine, entfallen.
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