Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Werkverträge in Schlachthöfen verbieten. Künftig solle das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft „nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein“, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage.
Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dem das Gesetzesvorhaben vorliegt. Außerdem will Heil den Kontrollbehörden der Länder verbindliche Überwachungsquoten vorschreiben, Mindeststandards bei der Unterbringung ausländischer Beschäftigter sicherstellen und eine verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung einführen.
Brinkhaus kritisiert „untragbare“ Zustände
Auch für Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sind die Zustände in der Fleischindustrie „untragbar“ und das „nicht erst seit der Corona-Pandemie“. Brinkhaus kündigt in der Rheinischen Post Einschränkungen für Werkverträge in Schlachthöfen an. Nach seiner Meinung müsse die Große Koalition „sehr ernsthaft daran arbeiten, wie wir das Konstrukt der Werkverträge zielgenau für die Fleischindustrie einschränken können“.
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Bauernverband ist für Werkverträge
Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt das geplante Verbot von Werkverträgen ab. „Keine Diskussion – Arbeits- und Infektionsschutzregeln müssen konsequent eingehalten werden und auch die Frage der Unterbringung muss hier einbezogen werden“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es sei aber zu befürchten, „dass ein pauschales Verbot von Werksvertragskonstruktionen die Corona-Situation in den Betrieben und Unterkünften nicht verbessert“, meint Krüsken.
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Hintergrund:
Nach Corona-Ausbrüchen in mehreren Schlachtbetrieben will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Fleischindustrie verschärfen. Ein Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für die nächste Sitzung des sogenannten „Corona-Kabinetts“ am Mittwoch (20.5.) sieht ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen vor.
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Quelle: rb, dts