Die Bundesregierung hat ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch (29.7.) einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Das sogenannte „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ sieht vor, dass Großschlachthöfe bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal im Rahmen von Zeitarbeit und Werkverträgen mehr einsetzen dürfen. Für Gemeinschaftsunterkünfte von Beschäftigten sind ab dem 1. Januar 2021 schärfere Regelungen geplant. Außerdem gibt es künftig häufiger Arbeitsschutzkontrollen.
Hintergrund des neuen Gestzes sind mehrere große Corona-Ausbrüche in Betrieben der Fleischindustrie. Werkverträge gelten in der Branche schon länger als problematisch.
CDU-Wirtschaftsrat ist dagegen
Für die Präsidentin des CDU-Wirtschaftsrates, Astrid Hamker, ist die Begründung für das neue Gesetz (u.a. die Vorfälle bei der Firma Tönnies) nicht stichhaltig. In einem Zeitungsinterview (Bild) wirft sie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor „im Windschatten von Corona und Sommerloch […] ein Verbot von Werkverträgen durchzudrücken“. Sie will die Werkverträge beibehalten und beruft sich auf eine Studie des Helmholtz-Zentrums Hamburg-Eppendorf. Danach gab es Ansteckungen durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern. Dieses Problem löse eine Verbot der Werkverträge nicht, meint Hamker.
Heil verteidigt das Verbot
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verwahrt sich gegen Vorwürfe, dass ein Verbot von Werkverträgen zu höheren Preisen führt. „Das halte ich für ein Ammenmärchen“, sagte er am Mittwoch (29.7.) in Berlin. Tatsache sei, dass „anständige Arbeitsbedingungen an sich das Fleisch nicht verteuern“. Nach seiner Meinung wird in der Fleischbranche gut verdient.
Für den SPD-Arbeitsminister sind die hohen Gewinnmargen der Fleischverarbeiter nicht in Stein gemeißelt. „Dann muss man eben mal über die Gewinnmargen diskutieren“, meint Heil, den die „Konstruktion der Sub-Sub-Sub-Unternehmer“ schon länger stört. Da verdienen viele mit, nur nicht die Beschäftigten, meint Heil. Er hält die Warnungen der Branche vor Preisteigerungen für eine leere Drohung, um „notwendige Regeln auszuhebeln“.
NGG: Ein historischer Gesetzentwurf
Unterstützung bekommt Heil von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Für deren stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Freddy Adjan ist das Gesetz „ein wichtiger Schritt, um die schamlose Ausbeutung von zumeist osteuropäischen Beschäftigten und die teilweise menschenverachtenden Wohnverhältnisse zu beenden“. Der Funke-Mediengruppe sagte Adjan: „Es ist richtig und endlich notwendig, dass die Fleischkonzerne Verantwortung übernehmen und die Beschäftigten direkt im Unternehmen einstellen müssen“. Für ihn handelt es sich um einen „historischen Gesetzentwurf“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur