Erstzulassungen von Kraftfahrzeugen können in Deutschland zukünftig auch online beantragt werden. Das geht aus einer neuen Verordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hervor.
Die neue Zulassungsregelung wird jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. In der neuen Verordnung, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, heißt es: „Darüber hinaus können alle Konstellationen der Wiederzulassung sowie die Adressänderung nach Umzug des Halters internetbasiert beantragt werden“.
Elektronischer Personalausweis als Legitimation
Anders als bislang brauchen Kfz-Halter, die sich online mit dem elektronischen Personalausweis legitimieren, künftig nicht mehr bei der Zulassungsstelle vorzusprechen. Das Kennzeichen müssen sie aber weiterhin eigenständig prägen lassen.
Die für eine Zulassung unverzichtbare Plakette wird dem Antragsteller zugeschickt. Der Kfz-Halter muss sie selbst auf dem Nummernschild anbringen. Bislang muss das Kennzeichen vor Ort in der Zulassungsstelle abgestempelt werden.
Online: Adressänderung und Halterwechsel
Bisher waren nur das Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen online möglich. Laut Verordnung bietet sich bei Adressänderungen oder einem Halterwechsel die Möglichkeit, „das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen“. Voraussetzung ist nach der Neuregelung jedoch, dass das vorherige Kennzeichen weiter verwendet wird.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur