Die CDU will, nach den jetzt bekannt gewordenen Fällen von Kindesmissbrauch, schärfere Strafen für die Täter durchsetzen. Bei den entsprechenden Vorschlägen stößt sie aber auf Widerstand bei Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Gegenüber der Bildzeitung sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak:“Wir werden als CDU alles dafür tun, dass Kinderschänder endlich die Strafe bekommen die sie verdienen und dass Kinder in unserem Land geschützt werden.“ Er fordert für die Täter und deren Helfer drastischere Strafen. Nur so könnten „abschreckende Signale“ gesetzt werden. „Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht“, sagt Ziemiak, der eine schnellere Untersuchungshaft für die Täter verlangt.
Für den CDU-Generalsekretär gibt es kein schlüssiges Argument gegen höhere Strafen. Er sei „ratlos und sprachlos“, dass die Justizministerin den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht grundsätzlich als juristisch schwerwiegenderes Verbrechen einstuft. Niemand könne verstehen, warum zum Beispiel der Handel mit Betäubungsmitteln härter bestraft werde als Kindesmissbrauch, so Ziemiak. Der CDU-Generalsekretär will keine „weichen Strafen“, wie eine Strafe zur Bewährung.
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Familienministerin für höhere Strafen
Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) spricht sich für höhere Strafen bei Kindesmissbrauch aus. „Kindesmissbrauch ist eine furchtbare Tat, für die bereits jetzt hohe Strafen verhängt werden können“, so die SPD-Politikerin gegenüber der Funke-Mediengruppe. „Wichtig ist, dass der Strafrahmen auch entsprechend am oberen Ende ausgeschöpft wird“, so die Familienministerin, die mehr Kapazitäten für die Ermittler einfordert.
Justizministerin gegen höhere Strafen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will einen anderen Weg gehen. „Wichtiger ist es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW.“ Bei Kindesmissbrauch sei schon heute ein Strafmaß von bis zu 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung möglich. „Das ist eine der höchsten Strafen, die unsere Rechtsordnung überhaupt kennt“, sagt Lambrecht und weist darauf hin, daß im Fall Lügde dieser Strafrahmen fast ganz ausgeschöpft wurde.
Straftatbestand bewußt weit gefaßt
Lambrecht weist auch die Forderungen nach schärferen Strafen bei Kinderpornografie zurück. Die erfahrene Juristin sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie, wie er von Frau Kramp-Karrenbauer kommt, führt nicht weiter“. Die Justizministerin weist in der Zeitung darauf hin, dass der Straftatbestand der Kinderpornografie „bewusst sehr weit gefasst“ wurde.
Danach fällt bereits das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics unter diesen Straftatbestand. „Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr -, gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren“, begründet Lambrecht ihre ablehnende Haltung gegenüber der geforderten Strafrechtsverschärfung.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur