Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind häufig erfolgreich. Im vergangenen Jahr bekamen Betroffene in 46.395 Fällen Recht oder zumindest teilweise Recht.
„Seit Jahren sind die Erfolgsquoten von Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide konstant“, sagte Sabine Zimmermann (Die Linke) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden so viele Bescheide von den Gerichten für rechtswidrig befunden wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, so Zimmermann.
Mehr als ein Drittel aller sozialgerichtlichen Verfahren betreffe allein die Grundsicherung für Arbeitssuchende. „Streitanfällig sind beispielsweise die gesetzlich unzulänglich geregelten Wohn- und Heizkosten sowie Einkommensanrechnung, Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen gegen Leistungsberechtigte“, stellte die Arbeitsmarkexpertin gegenüber RND fest.
Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Kläger bekamen in rund 8.900 Fällen Recht durch Urteil oder Beschluss eines Arbeitsgerichts, in 21.300 Fällen gab das Jobcenter vorzeitig nach und in 16.198 Fällen gab es einen Vergleich. Dass berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf das Bundesministerium für Arbeit- und Soziales. Die Antwort des BMAS bezog sich auf eine Anfrage der Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann. Bei insgesamt 116.053 abgeschlossenen Klagen lag die Erfolgsquote für das Jahr 2017 damit bei 40 Prozent. Das entspricht dem Vorjahresniveau.
Streit wird häufig außergerichtlich geklärt
Vielfach wird Streit über Hartz-IV-Bescheide aber auch außergerichtlich geklärt. Im vergangenen Jahr legten Betroffene 639.000 Mal Widerspruch beim Jobcenter ein. In 226.200 Fällen bekamen sie Recht oder teilweise Recht. Dagegen wurden 346.000 Widersprüche abgelehnt.