Die Bundesregierung hat die von Karlsruhe geforderte Änderung des Klimaschutzgesetzes am Mittwoch (12.5.) auf den Weg gebracht. Danach wird das Klimaziel für das Jahr 2030 deutlich erhöht.
Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent reduziert werden. Bisher lag das Ziel bei 55 Prozent. Für die Zeit zwischen 2031 und 2040 sieht das Gesetz einen Emissionsfahrplan vor. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die CO2-Neutralität soll bereits 2045 statt 2050 erreicht werden.
Karlsruhe setzt Frist
Die Regierung reagiert damit auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das deutsche Klimaschutzgesetz vor zwei Wochen in Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Vor allem wurden fehlende hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 bemängelt. Das Gericht hatte den Gesetzgeber angewiesen, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.
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Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) kritisiert die Novelle des Klimaschutzgesetzes als übereilt. In einer Stellungnahme des Verbandes, die der Funke-Mediengruppe vorliegt, heißt es: Man bezweifle, dass sich ein „zielführendes und praktikables“ Klimaschutzgesetz gestalten lasse, wenn die Expertise aus den Unternehmen vollkommen ungehört bleibe.
Verbandsanhörung als Alibiveranstaltung
Die Kritik des BMVW bezieht sich auf die kurze Frist zur Stellungnahme: Am späten Montagabend sei der Referentenentwurf vom Bundesumweltministerium zugeschickt worden, mit einer Frist zur Stellungnahme bis Dienstag, 15 Uhr. „Verbändebeteiligung verkommt auf diese Weise zur Alibiveranstaltung“, so die Unternehmervereinigung. Es sei nicht nachvollziehbar, „warum die Bundesregierung versucht, hektisch und ohne Not innerhalb von drei Wochen eine Neuauflage des Klimaschutzgesetzes durch das Bundeskabinett zu winken“.
Mittelstand befürchtet Wettbewerbsnachteile
Der Mittelstandsverband bemängelt die fehlende Definition, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Die Unternehmen bräuchten eine „nachvollziehbare Planungsgrundlage“, um Investitionen auf der Grundlage verbindlicher Informationen treffen zu können. „All dies leistet der vorliegende Gesetzentwurf nicht“, so die BMVW-Stellungnahme. Zudem befürchten die Mittelständler Wettbewerbsverzerrungen in Europa, wenn es nicht zu einer gemeinsamen Regelung in diesem Bereich kommt.
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dts, rb
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