Union und SPD haben die Verabschiedung der Reform des Wettbewerbsrechts verschoben. Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollte eigentlich diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte in letzter Minute Bedenken gegen eine Änderung des Klagerechts für große Digitalunternehmen wie Google, Amazon oder Facebook geltend gemacht. Diese sollen Klagen gegen Kartellamts-Entscheidungen zukünftig direkt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einreichen. Ob diese Gesetzesänderung überhaupt verfassungsgemäß ist, will das BMJV in den nächsten Wochen prüfen lassen.
Schnellere Reaktionsmöglichkeit
Die jetzt gestoppte GWB-Reform soll es der Bonner Behörde ermöglichen, schneller gegen wettbewerbswidrige Praktiken der großen Digitalanbieter vorzugehen. Eine der Neuerungen der Reform ist die Verkürzung des Rechtsweges, der den betroffenen Unternehmen als Gegenwehr gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes zur Verfügung steht.
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Bisher landet eine Klage gegen Entscheidungen der Kartellwächter zuerst beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf. Über einen möglichen Einspruch gegen dessen Entscheidung entscheidet dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Begründet wird die geplante Änderung des Rechtsweges mit der hohen Dynamik der digitalen Märkte und der damit verbundenen Eilbedürftigkeit.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur