Nach der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts, Teile des EU-Rechts für verfassungswidrig zu erklären, bekräftigt die EU-Kommission dessen Vorrang vor nationalem Recht. Sie läßt keinen Zweifel daran, daß sie die Integrietät des EU-Rechts verteidigen wird.
Sämtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs seien für alle Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bindend, hieß es in einem Statement der Kommission. „Wir werden das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs eingehend analysieren und über die nächsten Schritte entscheiden“, so ein Kommissionssprecher. Man werde nicht zögern, von den eigenen Befugnissen gemäß der Verträge Gebrauch zu machen, um die „einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten“.
Auch der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli, kritisiert die Entscheidung des polnischen Gerichts: „Das heutige Urteil in Polen kann nicht ohne Folgen bleiben. Der Vorrang des EU-Rechts muss unumstritten sein. Ihn zu verletzen, bedeutet, eines der Gründungsprinzipien unserer Union infrage zu stellen“, schreibt er auf Twitter.
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