Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will für die Kommunen angesichts der massiven Steuerausfälle durch Corona, einen gigantischen Rettungsschirm von 57 Milliarden Euro aufspannen. Mit diesem Vorhaben sind nicht alle einverstanden.
Einige Unionspolitiker kritisieren, dass die Kommunen keine Gelder des Bundes benötigen würden, da sie selbst Kredite aufnehmen können. Der GroKo-Finanzminister ist, als ehemaliger Hamburger Bürgermeister, mit Kommunalfinanzen bestens vertraut. Er ist deshalb anderer Meinung. Scholz sagt: „Eine ganze Reihe von Kommunen sind so hoch verschuldet, dass sie keine neuen Schulden mehr stemmen können, anderen brechen die Einnahmen gerade weg. Deshalb würde jedes Konjunkturprogramm verpuffen, wenn die Kommunen zum Sparen gezwungen werden.“
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Der Wochenzeitung „die Zeit“ sagte Scholz: „Wenn wir nicht helfen, müssen die Kämmerer noch im Sommer Kürzungen beschließen – da geht es um Schwimmbäder, Busse, Kita-Plätze, um Straßen und Wohnungen. Das bekommen die Bürgerinnen und Bürger dann ganz unmittelbar zu spüren“.
BdSt: Gewerbesteuer ist das Problem
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) verortet die finanziellen Probleme der Kommunen ganz wo anders. „Die Gewerbesteuer bringt in Boom-Zeiten hohe Einnahmen, die die Gemeinden zu übermäßigen Ausgaben verführen. Und in Krisenzeiten reißt die wegbrechende Gewerbesteuer Löcher in die Kommunalhaushalte“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nach seiner Meinung dürfe die Corona-Krise nicht davon ablenken, dass es bereits vor der Pandemie dort erhebliche Finanzprobleme gab.
Beteiligung an der Umsatzsteuer
Der BdSt fordert eine grundlegende Strukturreform bei den Kommunalfinanzen, in deren Rahmen die Gewerbesteuer abgeschafft wird. Diese soll durch kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer und durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Bei der Reform dürfe es aber nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung für die Bürger kommen.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagt dazu: „Auf diese Weise würden die Gemeinden ihre Einkommensquellen stabilisieren können und die gefährliche Abhängigkeit von der Gewerbesteuer verlieren.“ Außerdem bliebe die Steuerautonomie erhalten, da die Kommunen die Höhe der Hebesätze bei Einkommen- und Körperschaftsteuer selbst bestimmen könnten.
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Quelle: dts, PM BdSt vom 18.5.20