„In der Praxis hat sich diese Regelung bisher als stumpfes Schwert erwiesen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.
Der Gemeindebund lehnt eine generelle Baupflicht für Eigentümer von Baugrundstücken ab. Eine Baupflicht, wie sie etwa in Tübingen gelte, das von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) verwaltet wird, könne daran scheitern, dass „dem Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen die Durchführung des Vorhabens nicht zumutbar ist“, erklärt Gerd Landsberg gegenüber der Funke-Mediengruppe. Nach seiner Meinung könnten auch persönliche Gründe einer möglichen Baupflicht entgegenstehen.