Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Professor Johannes Caspar, sieht die Praxis der Polizei, zum Zweck der Strafverfolgung auf Gästedaten der Gastronomie zuzugreifen, kritisch. Er fordert eine gesetzliche Regelung.
„Eine Lösung dieser unbefriedigenden und rechtlich unsicheren Situation liegt in der Hand des Bundesgesetzgebers“, erklärt Caspar und führt aus: “Er allein kann den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden, der durch Bundesgesetz geregelt ist, begrenzen.“
Der Hamburger Datenschützer sieht keine Möglichkeit, angesichts der „massenhaft auf Vorrat anfallenden Daten. die als willkommene Hilfe für die Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden genutzt werden“, eine wirksame Kontrolle durchzuführen, zumal es „oft schon an der Kenntnis über die Fälle der Zweckänderung fehlt“.
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Legislatives Maßhalten gefordert
Zur aktuellen Rechtslage sagt der renommierte Jurist und langjährige Hochschullehrer: „Der Rechtsstaat wird keinen Schaden erleiden, wenn nicht bei jedem Bagatelldelikt der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die erfassten Daten von Kunden, Gästen oder anderweitigen Besuchern eröffnet ist. Hier sollte ein legislatives Maßhalten dem Grundsatz nach gelten und überlegt werden, einen Zugriff auf Fälle von Straftaten mit zumindest erheblicher Bedeutung zu beschränken.“
Kontaktdaten: Eigentlicher Zweck leidet
Der erfahrene Datenschützer prognostiziert eine schwindende Akzeptanz bei der Herausgabe von persönlichen Daten. Das wird in der Folge zu weniger Ehrlichkeit bei der Angabe des Namens führen, fürchtet Caspar. Er warnt den Gesetzgeber vor „negativen Folgen für den eigentlichen Zweck der Datenerhebung“ und das ist die Verfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten.
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Quelle: PM Datenschutzbeauftragter Hamburg vom 4.8.2020