Die Zahl der Abfragen von Kontodaten erreichte im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand. Weit über eine Million Anfragen (1,14 Millionen) mußten die Geldistitute beantworten. Dabei entsprechen immer mehr dieser Abfragen nicht dem ursprünglichen Zweck der Regelung.
Nach einem Bericht der Welt haben Behörden im Jahr 2021 häufiger Daten zu Konten, Depots und Schließfächern bei Banken abgefragt als je zuvor. Nach den Zahlen des Bundesfinanzministerium waren es 2021 mit 1,14 Millionen Abrufen zwölf Prozent mehr als 2020. In diesem Jahr war erstmals die Millionengrenze (1,01 Millionen) bei den Abrufen durchbrochen worden.
Gerichtsvollzieher als Vielnutzer
Die meisten Abrufe kamen 2021 erneut von Gerichtsvollziehern. Sie initiierten 685.000 Abfragen, ein Plus von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch der Informationshunger der Finanzbehörden hat überproportional zugenommen. Die 286.000 Abfragen bedeuten ein Plus von 27 Prozent gegenüber dem Jahr 2020. Weitere Anfragen kamen von Sozialbehörden und sonstigen Bedarfsträgern.
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Ursprünglich wurde das Kontenabrufverfahren zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusabwehr eingeführt. Mit der Zeit bekamen immer mehr Stellen die Möglichkeit, Konten von Bürgern zu ermitteln: 2005 die Finanzämter und Sozialbehörden, um Steuerbetrüger und andere säumige Zahler zu ermitteln, 2013 die Gerichtsvollzieher, um private Forderungen von Gläubigern einzutreiben.
Den Stellen wird die Existenz von Konten, Depots und Schließfächern mitgeteilt, wann sie eingerichtet und gegebenenfalls aufgelöst wurden. Sie bekommen aber keine Informationen zu Kontoständen und Kontobewegungen.
Starke Zunahme der Abfragen
2015 gab es insgesamt nur 302.000 Abrufe. Kritik an den seit Jahren steigenden Zahlen kommt aus den Reihen von CDU und CSU. Dort fordert man eine Evaluierung des Verfahrens. „Gerade im Bereich der Finanzverwaltung werden wir hinterfragen, in wie vielen Fällen aufgrund der Informationen aus dem Kontenabruf Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wurden“, sagte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Sie sehe zwar die Bedeutung für den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Behörden müssten das Instrument aber immer angemessen einsetzen.
Datenschutzbeauftragter unzufrieden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hatte bereits im Vorjahr eine Evaluierung der Kontenabfrage gefordert. Bis heute habe sich der Gesetzgeber dazu allerdings nicht geäußert, teilte die Datenschutzbehörde der Zeitung mit.
Bei der SPD begrüßt man die Entwicklung. „Die von den Finanz- und Sozialämtern durchgeführten Kontenabrufe zeigen, dass Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Sozialleistungsbetrug mit mehr Nachdruck verfolgt werden. Das ist gut so“, sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, der Welt. Der Datenschutz stehe den Kontenabrufen nicht entgegen. Das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass der Kontenabruf für eine gleichmäßige Besteuerung erforderlich sei und nicht gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung verstoße.
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Quelle: dts, rb