Das Bundesjustizministerium hat die Landesjustizminister laut eines Medienberichts für diesen Donnerstag zum Krisen-Gipfel nach Berlin eingeladen. Anlass ist die Kritik der Länder an der von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geplanten Reform der Prozesskostenhilfe.
Barleys Entwurf des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“, sieht vor, dass mutmaßliche Straftäter künftig schon vom ersten Verhör an einen Anwalt auf Staatskosten verlangen können, wenn sie sich selbst keinen leisten können.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagt dazu in der Bildzeitung: „Wer eine Pflichtverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren vorschreiben will, obwohl die europäische Richtlinie zur Prozesskostenhilfe im Strafverfahren nur die Gewährung von finanzieller Unterstützung für bedürftige Beschuldigte vorgibt, zeigt, wie wenig er unseren Strafverfolgungsbehörden traut.“ Der Gesetzentwurf sei unpraktikabel, sehr teuer und werde zu mehr Unsicherheit führen.
„Hier ist das Ansehen der Justiz und die Effektivität der Strafverfolgung bei schweren und schwersten Straftaten gefährdet. Die Bundesjustizministerin muss hier dringend umsteuern“, so die hessische Justizministerin.
Ländern drohen erhebliche Mehrkosten
In einer der früheren Stellungnahmen der Länder heißt es nach Informationen der Zeitung dazu: „Wenn das Recht auf frühzeitigen Zugang zu einem Rechtsbeistand und der Zwang der notwendigen Verteidigung miteinander vermischt werden, wird dies zu untragbaren Ergebnissen führen.“
Die Länder kritisieren außerdem, dass das geplante Gesetz zu „schwerwiegenden Problemen“ führen, mit „massiven Mehrkosten für die Landeskassen einhergehen“ und außerdem noch „negative Auswirkungen“ auf die Ermittlungsverfahren haben werde. Ihr vernichtendes Fazit zu Barleys Vorstoß: Es sei zu befürchten, „dass dem Ansehen und der Effektivität des ohnehin unter Druck geratenen Rechtsstaats dadurch erheblicher Schaden zugefügt würde.“