Das von Tierschützern seit langem geforderte Ende des Tötens von männlichen Küken bei der Zucht von Legehennen rückt näher. Nun hat die Bundesregierung den dafür erforderlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt.
Mit der Gesetzesänderung wird das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art „Gallus Gallus“ in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das Verbot wird auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Laut Gesetzentwurf sind zukünftig auch Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag untersagt.
„Küken-Abtreibung“ noch bis 2024
Damit werden Verfahren zur Geschlechtsbestimmung untersagt, die bei oder nach der Anwendung den Tod des Hühnerembryos verursachen. Die Neuregelung soll nach dem Willen der Bundesregierung in zwei Stufen erfolgen. Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs wird aber erst vom 1. Januar 2024 an gelten. Damit soll den Zuchtbetrieben Zeit gegeben werden, um sich an die neue Rechtslage anzupassen.
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hib 19.3.21