Aus der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geplanten steuerlichen Entlastung der Unternehmen bei der Anschaffung von Computer-Ausstattung für die digitale Arbeitswelt wird erst einmal nichts. Die Bundesländer stellen sich quer. Schnelle und unbürokratische Hilfe sieht anders aus.
Die geplante Reform sieht vor, dass bei so genannten „digitalen Wirtschaftsgütern“ künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt wird. Damit könnten die Kosten von EDV-Ausstattung wie Drucker, Scanner oder Software noch im Jahr der Anschaffung steuerlich abgeschrieben werden.
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Olaf Scholz will auf diese Weise Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer, die durch die Pandemie ins Homeoffice umziehen mußten, steuerlich entlasten. Das geplante Entlastungsvolumen würde jährlich rund 2,3 Milliarden Euro betragen.
„Lange Bank“ statt schnelle Hilfe
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wollte die Änderung „untergesetzlich“ mittels eines Schreibens an die Bundesländer einführen. Dieses wurde am 15. Februar an die Länder verschickt. Doch diese bestehen auf einer gesetzlichen Regelung der Änderung. Nur so sei die Maßnahme rechtlich nicht anfechtbar. Das geht aus den Antwortschreiben der Länder an das BMF hervor. Laut Handelsblatt haben Niedersachsen, Hessen und Bremen „aus rechtlichen Gründen“ Einspruch gegen die Reform eingelegt.
Da könnte ja jeder kommen
So heißt es in dem hessischen Antwortschreiben, dass sich das Land „für eine gesetzliche Umsetzung ausspricht“. Gleichzeitig bezweifelt man aber die Sinnhaftigkeit der Maßnahme: Die tatsächliche Nutzungsdauer eines digitalen Wirtschaftsguts würde, laut Experten, vielfach länger als ein Jahr betragen. Der Entwurf des BMF-Schreibens stehe daher „in einigen Punkten mit den bisher gelebten Grundsätzen der Ermittlung und Festlegung von Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern nicht in Einklang“.
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Quelle: dts-Material