Fitness ist angesagt. Leider ist die Traumfigur nur mit körperlicher Anstrengung zu erreichen. Einen bequemeren Weg suchte eine Sportstudio-Kundin in Köln. Doch statt zur Traumfigur führte sie der Weg zum Kölner Landgericht.
Die Frau absolvierte ein EMS-Probetraining im Fitnessstudio. Dabei werden die Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert. Doch anstelle eines Trainingserfolgs hatte die Kundin Beschwerden. Noch während des Trainings beklagte sie sich über Kopfschmerzen und Unwohlsein, aber ihr wurde erklärt, das müsse so sein.
Die Kundin beschwerte sich außerdem über einen erhöhten Enzymwert im Blut. Das würde auf ein Auflösen von Muskelfasern hindeuten. All das sei die Folge des EMS-Probetrainings gewesen, mutmaßte die Sportstudio-Kundin. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute würde sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen leiden. Sie forderte 5.500 Euro Schmerzensgeld vom Betreiber des Sportstudios.
Sachverständiger: EMS-Training unschuldig
Das Landgericht Köln beauftragte einen Sachverständigen mit der Beantwortung der Frage, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Klägerin ausgelöst hat. Der kam zu dem Ergebnis, dass bei der Klägerin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen.
Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Klägerin über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung.
Sportler müssen Muskelkater hinnehmen
Nach dem Ergebnis des Gutachtens hatte der Richter noch die Frage zu beantworten, ob ein heftiger Muskelkater eine so erhebliche Einschränkung darstellt, dass ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt sein könnte.
Die Antwort auf diese Frage war für den Richter eindeutig: bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch wenn er mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen verbunden ist, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und üblicherweise von Sportlern hingenommen wird. Schmerzensgeld könne man dafür nicht beanspruchen. Die Klage wurde abgewiesen.
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Quelle: PM LG Köln vom 31.7.2018
Az. 18 O 73/16 (Urteil ist noch nicht rechtskräftig)