Das Bundeskanzleramt hat jetzt beim geplanten „Lieferketten-Gesetz“ die Bremse gezogen. Der Grund: mangelnde Einigkeit in der Regierungskoalition. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellt sich quer und verweist dabei auf den Koalitionsvertrag..
Eigentlich wollten Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an diesem Dienstag ihre Pläne für ein „Gesetz gegen Dumping und Ausbeutung in globalen Lieferketten“ vorstellen. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll aber Einwände gegen eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt haben. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Regierungskreise.
Koalitionsvertrag bremst Gesetzesvorhaben
Der Wirtschaftsminister pocht auf die von der Regierung gemachten Zusagen, wonach die Unternehmen noch bis Ende 2020 Zeit haben, die im Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehen Sorgfaltspflichten umzusetzen. „Gesetzliche Regelungsvorschläge zum jetzigen Zeitpunkt wären verfrüht“, teilt das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Der Koalitionsvertrag sehe vor, zunächst die Ergebnisse einer in Kürze erst startenden Umfrage bei den Unternehmen zum Stand der menschenrechtlichen Sorgfalt einzuholen und auszuwerten.
Glaubwürdigkeit und Sorgfaltspflicht gefragt
Erst danach könne man entscheiden, ob ein Gesetz überhaupt noch notwendig sei. „Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass sich die Bundesregierung an das vereinbarte Verfahren hält und nicht mittendrin die Zeitpläne oder Verfahren ändert, verkürzt oder gar überspringt“, so das Wirtschaftsministerium. Außerdem sei es eine „Frage der Sorgfaltspflicht“, dass die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen rein auf Basis von Fakten entscheidet und nicht einfach „ins Blaue“ hinein schieße.
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An einer ersten Pilot-Umfrage unter Unternehmen hatte es erhebliche Kritik gegeben, weil der verwendete Fragebogen, aus Sicht der Wirtschaft, missverständlich und irreführend war. Bei der in Kürze startenden zweiten Fragebogenrunde wird die Geschäftsleitung der Unternehmen angeschrieben.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur