EU-Justizkommissar Didier Reynders erwartet von der Einigung der Bundesregierung auf ein deutsches Lieferkettengesetz Rückenwind für ein entsprechendes europäisches Gesetz. „Wir wollen ein starkes Signal aussenden“, sagt Reynders.
„Es hilft uns enorm, wenn Deutschland nun wie Frankreich und die Niederlande die Unternehmen stärker in die Verantwortung dafür nehmen, woher sie ihre Vorprodukte beziehen“, erklärt Reynders in der FAZ. Die Einigung gehe aber nicht weit genug. „Wir wollen weit gehen, weit die Lieferkette herunter und weit, was die Zahl der betroffenen Unternehmen betrifft.“ Eine Schwelle von zunächst 3.000 Mitarbeitern 2023 oder 1.000 ein Jahr darauf, wie in Berlin geplant, sei zu wenig.
Auch Kleinstbetriebe betroffen
„Die Größe der Unternehmen sagt nichts aus“, sagte der EU-Justizkommissar der Zeitung. Die Einfuhr von Textilien, die von Zwangsarbeitern gepflückte Baumwolle enthalten, könne ein Kleinstbetrieb organisieren. Die EU-Kommission werde deshalb in ihrem für Juni geplanten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz alle Unternehmen einbeziehen, egal welcher Größe.
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Die EU-Regeln sollten zudem auch für Unternehmen gelten, die keinen Sitz in der EU hätten, aber ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen wollten. Eine Beschränkung auf den ersten Zulieferer habe zudem wenig Sinn. Die seien meistens ohnehin noch in der EU angesiedelt und heikel werde es oft erst auf der sechsten oder siebten Stufe der Lieferkette.
EU prüft strafrechtliche Konsequenzen
Verstöße will Reynders nicht nur mit Bußgeldern belegen, sondern prüft auch strafrechtliche Folgen. Vor allem aber sollen die Unternehmen zivilrechtlich haften. „Die Aktionäre und andere betroffene Parteien, aber auch Organisationen wie Gewerkschaften sollen auf Schadensatz klagen können, so wie wir das in Reaktion auf den Dieselskandal mit den EU-Regeln für Kollektivklagen ermöglicht haben“, sagte Reynders.
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Quelle: dts