Die Bundesregierung hat am Mittwoch (3.3.) das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Es verpflichtet die Unternehmen dazu, weltweit auf die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Zulieferern zu achten.
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte dazu: „Wir haben ein angemessenes Gesetz auf den Weg gebracht, das auch Wirkungen zeigen wird“. Made in Germany stehe in Zukunft „nicht nur für höchste Qualität, sondern auch für faire Produktion“, so Müller, der davon ausgeht, „dass unser Gesetz die Grundlage für eine europäische Regelung sein wird, die wir dann in der Welthandelsorganisation auch global verankern wollen.“
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Das Lieferkettengesetz schreibt vor, dass Unternehmen künftig ihre unmittelbaren Lieferanten auf die Einhaltung von ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards hin überprüfen müssen. Damit sollen auch Zwangs- und Kinderarbeit bei asiatischen Zulieferbetrieben unterbunden werden.
Die Regierung hatte monatelang darüber gestritten, weil Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Überforderung der Unternehmen befürchtete.
Wirksame Kompromißlösung
Der Entwicklungsminister konnte zwar nicht alle Wünsche umsetzen, aber gegenüber der Zeit äußerte er sich trotzdem zufrieden. „Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass das Gesetz jetzt kommt. Ich habe lange dafür gekämpft“, sagte Müller und ergänzte: „Wir haben uns in der Mitte getroffen“. Das Gesetz werde die Unternehmen nicht überfordern und doch wirksam sein, versichert der CSU-Politiker.
Ökonomen üben Kritik
Die Kritik von Ökonomen, durch das neue Gesetz würden die Entwicklungsländer Aufträge verlieren, weil sie nicht mehr so günstig produzieren könnten, wies Müller zurück. „Diese Argumentation rechtfertigt, die Ausbeutung von Mensch und Natur zur Basis von internationalen Geschäftsbeziehungen zu machen. Das ist aus meiner Sicht kein gutes Argument.“
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Quelle: dts, rb