Viele der betroffenen Unternehmen „fremdeln“ noch mit dem seit Januar diesen Jahres geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das ergab eine Studie des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und des Risikomanagement-Unternehmens „Integrity Next“.
Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, sagen nur vier Prozent der befragten Unternehmen, dass sie auf organisatorischer Ebene gut vorbereitet sind. Über 70 Prozent der Befragten bestätigen noch Mängel bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwierige Risikoanalyse
Wie der Sender RBB berichtet, haben nach der Studie nur 13 Prozent der größeren Unternehmen (mit über1.000 Mitarbeitern) volle Transparenz über anfallende Risiken wie Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferern. Das neue Gesetz verlangt jedoch eine Analyse, ob solche Risiken bei den unmittelbaren Zulieferern der Unternehmen existieren. Diese Analyse ist für die Unternehmen in der Praxis aber durch die weltweite Struktur der Lieferketten nicht einfach.
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Die Untersuchung zeigt: Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend unvorbereitet gegenüber. Erst sechs Prozent fühlen sich hinsichtlich geforderter Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 Prozent bewerten sich selbst als „eher gut“. Nur vier Prozent scheinen genau zu wissen, welche Abhilfemaßnahmen sie im Fall möglicher Verstöße und Risiken ergreifen sollen. Das Lieferkettengesetz gilt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 ist es auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern verbindlich.
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Quelle: dts, bo