Die Verwaltungsgerichte leiden schon im Normalbetrieb nicht unter Arbeitslosigkeit, aber die mit der Corona-Bekämpfung verbundenen Regulierungen der Landesregierungen sorgen für einen unerwarteten Anstieg bei den Fallzahlen.
Normalerweise gehen jährlich etwa 200.000 Klagen ein. „Selbst wenn nun also ein paar tausend Verfahren zu den Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen dazu kämen, ist das keine Zahl, die nicht zu bewältigen ist“, versichert Robert Seegmüller, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter*innen (BDVR). Er sieht die deutschen Verwaltungsgerichte gut für eine Klagewelle gegen den Teil-Lockdown gerüstet.
Klagen oft erfolgreich
Für den gesamten November wurden Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen weitestgehend geschlossen. Veranstaltungen, Versammlungen und öffentliche Festivitäten sind verboten. Es gelten strikte Kontaktbeschränkungen. Dagegen wehren sich jetzt die Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten und das oft mit Erfolg.
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Der BDVR-Vorsitzende erläutert: Wenn man sich die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den vergangenen Wochen und Monaten anschaut – Stichwort Beherbergungsverbote, Alkoholverbote, Sperrstunden – dann ist klar: „Nicht jede Maßnahme hält vor Gericht.“
Bürger wehren sich schneller
„Wie viele Klagen es geben wird, ist noch nicht vollständig absehbar“, erklärt Seegmüller gegenüber dem Handelsblatt mit Blick auf den aktuellen „Lockdown light“. Allerdings deuteten die ersten Zahlen darauf hin, dass dieses Mal schneller geklagt werde und mehr Klagen erhoben werden als im März und April, als vergleichbare Maßnahmen angeordnet wurden. „Über den Ausgang zukünftiger Gerichtsverfahren möchte ich nicht spekulieren“, so Seegmüller. „Aber immer dann, wenn Maßnahmen des Staates gerichtlich angegriffen werden, ist natürlich auch eine Beanstandung durch die Gerichte denkbar.“
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Quelle: dts, rb