Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am Donnerstag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben und den Luftreinhalteplan für die Stadt Ludwigsburg verworfen. Den Dieselfahrern in der Stadt drohen jetzt Fahrverbote.
Das Gericht folgte der Begründung des Landes und der Stadt Ludwigsburg nicht. Diese hatten argumentiert, mit dem ab September 2019 geltenden aktualisierten Luftreinhhaltungsplan sei die Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft gewährleistet.
Nach Auffassung der Planer würden die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Fahrverbote seien gemäß ihren Prognosen nicht erforderlich.
Dieser Argumentation folgten die VGH-Richter nicht und verurteilten das Land, nach mündlicher Verhandlung, wegen langjähriger Grenzwertüberschreitung beim Stickstoffdioxid zur Erstellung eines neuen Luftreinhaltungsplans. Dieser habe nach Maßgabe der gerichtlichen Entscheidungsgründe zu erfolgen.
Da ihr Urteil auch für andere Oberverwaltungsgerichte von erheblicher Bedeutung ist, haben die VGH-Richter eine Revision gegen ihre Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Damit haben die Dieselfahrer noch einmal etwas Zeit gewonnen.
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Quelle: PM VGH Baden-Württemberg v. 28.11.2019 AZ: 10 S 2741/18