Im NRW-Finanzministerium gehen 141 Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nach. Einnahmen über 20.000 Euro sind dabei keine Seltenheit. Der Top-Nebenjobber bekam letztes Jahr satte 101.000 Euro – neben seiner regulären Bezahlung.
Das brachte eine Anfrage der Grünen ans Licht, über deren Ergebnis jetzt der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. In der Antwort der NRW-Landesregierung ist zu lesen, daß im Jahr 2018 in 20 Fällen über 20.000 Euro Nebeneinkünfte erzielt wurden. Der höchste Einzelbetrag lag bei 101.000 Euro.
Grüne fordern Transparenz bei Nebeneinkünften
Die Grünen im Landtag verlangen genauere Informationen über die Art der Nebeneinkünfte. „Wir werden der Frage nachgehen, welche Nebentätigkeiten mit Verdiensten von mehr als 100.000 Euro im Jahr sich mit einem Job im Ministerium vereinbaren lassen und wieso die Nebenverdienste im Finanzressort so viel höher sind als in den anderen Landesministerien. Um das Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten, ist Transparenz unerlässlich“, sagt Fraktionschefin Monika Düker in der Zeitung.
Für Steuergewerkschaft kein Interessenkonflikt
Für Manfred Lehmann, den Sprecher der Steuergewerkschaft in NRW, haben die Beamten im Finanzministerium eine besondere Expertise. „Ihr Wissen ist gefragt, wenn es darum geht, die Auswirkungen neuer Steuergesetze zu erläutern. Die Steuerberaterkammern fragen beispielsweise regelmäßig an, ob Beamte durch Vorträge wichtige Hinweise zu Intention und Auslegung neuer Richtlinien geben können.“ Das NRW-Finanzministerium sagt dazu, Nebentätigkeiten dürften die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Die Prüfung dienstlicher Interessen erfolge durch die Vorgesetzten.
Steuerzahlerbund sieht Dienstgeheimnise gefährdet
„Die hohen Summen sind nicht nachvollziehbar und werfen Fragen auf. Wenn jemand fünfstellige Beträge erhält, dann ist das keine Nebentätigkeit, sondern ein Vollzeitjob“, sagt Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler. Die Landesregierung müsse sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstünden. „Bei Auftritten vor Steuerberatungsgesellschaften dürfen keine Dienstgeheimnisse verraten werden“, so Kanski.
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rb, dts-Nachrichtenagentur