Hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang letzten Jahres Aufträge für Masken und Schutzkittel vergeben und sich dann unrechtmäßig geweigert diese abzunehmen? Mit dieser Frage muss sich jetzt das Landgericht Bonn auseinandersetzen.
Bisher sind 80 Klagen von Lieferanten von Schutzkleidung gegen das Bundesgesundheitsministerium beim Landgericht in Bonn eingegangen berichtet die Zeit. Laut Ministerium beträgt allein der Streitwert von 60 der 80 eingereichten Klagen zusammen über 146 Millionen Euro.
Corona-Notlage
Die meist mittelständischen Unternehmen hatten im April vergangenen Jahres im Zuge des von Spahn angeordneten „Open-House“-Bestellverfahrens (dabei gibt es keine, sonst vorgeschriebene, öffentliche Ausschreibung) Schutzausrüstung geliefert, als diese Produkte in Deutschland nach Ausbruch der Corona-Pandemie knapp waren.
Ware mangelhaft ?
In einigen Fällen trat das Ministerium allerdings von dem Beschaffungsvertrag zurück, weil die gelieferte Ware nicht den geforderten Qualitätsanforderungen entsprochen hätte. Viele der Kläger bestreiten, dass sie fehlerhafte Produkte geliefert hätten.
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Nach Informationen der Zeitung geht aus den Beschaffungsverträgen des Ministeriums hervor, dass die gelieferte Ware binnen sieben Tagen zu bezahlen sei. Das Bundesgesundheitsministerium könne jedoch im Fall von „minderer Qualität“ die Zahlung zurückfordern.
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Quelle: dts