Im Streit zwischen dem Bund und 62 Maskenhändlern hat das Landgericht Bonn einen wichtigen Hinweisbeschluss erlassen, der für den Bund teuer werden könnte. Der hat jetzt vier Wochen Zeit, um sich zu dem Gerichtsbeschluss zu äußern.
Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatten die Händler im März und April an einem sogenannten „Open-House-Verfahren“ des Gesundheitsministeriums teilgenommen. Damals verpflichtete sich der Bund, alle Schutzmasken, die bis Ende April angeliefert werden, zum Stückpreis von bis zu 4,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer) zu erwerben.
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Doch bei der Lieferung verweigerte das Ministerium teilweise die Annahme. Als Begründung wurde eine verspätete Lieferung oder Qualitätsmängel angegeben. Die Lieferanten vermuten dagegen, der Bund habe die Annahme verweigert, weil insgesamt zu viele Masken geordert wurden.
Händler ungleich behandelt ?
Bisher ging das Gericht davon aus, dass der Bund bei Mängeln keine Frist zur Nachbesserung setzen musste. „Nach erneuter Beratung hält es die Kammer aber für möglich“, dass sich der Bund darauf „nicht mehr berufen kann“, wenn er sich „widersprüchlich verhält“, heißt es nun in dem Hinweisbeschluss. Das könne vor allem dann zutreffen, wenn er manchen Händlern die Chance zur Nachbesserung und späteren Lieferung eingeräumt habe, anderen aber nicht.
EY-Präsentation als Beweis
Genau das, so der Düsseldorfer Anwalt Christian Lüpke, der mehr als ein Dutzend Händler vertritt, sei aber der Fall gewesen. Der Bund habe Lieferungen bis in den Herbst gestreckt. Tatsächlich ist in einer Präsentation der vom Bund beauftragten WP-Gesellschaft Ernst & Young (EY) aus dem Frühjahr 2020 die Rede von „Lieferzeitraum verlängern“ und „Anlieferung auch nach 30.4. avisieren“ – für Händler, deren Ware später noch angenommen werden sollte.
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Quelle: dts, rb