Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Umsetzung von Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich beschleunigen. Die Blaupause dafür ist das soeben vom Bundesrat verabschiedete “ Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ ( kurz: Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz).
Kaum ist das neue „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ verabschiedet, kündigt Bundesverkehrsminister Scheuer schon ein weiteres Gesetzespaket an, das Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten vereinfachen soll. Diesmal geht es um die Elektrifizierung von Bahnstrecken. Erreichen will Scheuer die zügigere Umsetzung seines Vorhabens durch den Verzicht auf das bisher übliche Planfeststellungsverfahren. „Darauf kann verzichtet werden,“ erklärte er gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Umsetzung für 2021 geplant
Aus Sicht des CSU-Politikers spricht nichts dagegen, auf diese Art und Weise auch die Elektrifizierung der Schiene zu beschleunigen, zumal eine ähnliche Regelung bereits für Autobahnen existieren würde. Auch bei Radwegen sieht der „Fahrradminister“ noch Potential für eine Beschleunigung. Das geplante Gesetzespaket soll, nach seinen Worten, auch dazu beitragen, die Radwegeplanung zu entbürokratisieren.
Laut Zeitungsbericht sind sich Scheuer und der grüne Verkehrspolitiker Cem Özdemir über diese Punkte während des Mobilitätsgipfels in Berlin einig gewesen. „Nächstes Jahr legen wir Ergebnisse vor“, verspricht Scheuer.
Beschleunigung durch weniger Rechtsschutz
Die neuen „Maßnahmengesetze“ haben einen kleinen Schönheitsfehler. Der Rechtsschutz für den betroffenen Bürger durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgehebelt. Bei dieser neuen Gesetzesvariante, dem „Maßnahmengesetz“ mit „eingebauter“ Genehmigung, erfolgt die Zulassung durch das Bundesgesetz statt durch einen regionalen behördlichen Planfeststellungsbeschluss. Damit wird der bisherige Rechtsschutz, mit seiner fachgerichtlichen Überprüfung, praktisch abgeschafft.
Quelle: dts, PM Bundesrat
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