Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warnt davor, Facebook, Google und anderen Portalen im künftigen Medienstaatsvertrag Sonderrechte einzuräumen. DJV-Präsident Frank Überall sagt: „Es ist zu befürchten, dass die großen Portale journalistisch-redaktionelle Angebote nicht mehr anzeigen würden, für die sie einen Teil ihrer Werbeeinnahmen an Verwertungsgesellschaften abführen sollen.“
Nach Meinung der Journalistenvereinigung würden derartige Sonderrechte den vorgesehenen Gesetzeszweck in sein Gegenteil verkehren. Daher appelliert der DJV-Chef an die Staatskanzleien der Bundesländer, auf derartige Regelungen zu verzichten, sonst würden den Urhebern erhebliche Benachteiligungen drohen. Deshalb fordert der Verband die Länder auf, „das Schlupfloch im Entwurf des Medienstaatsvertrags zu schließen.“
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In der jüngsten Fassung des Medienstaatsvertrages (mit Begründung der Änderungen), hätten die sogenannten „Intermediären“ ( u.a. Google, Facebook und YouTube) die Möglichkeit, vergütungspflichtige Inhalte zu unterdrücken. Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes würde diese Regelung den Sinn der EU-Urheberrechtsrichtlinie ad absurdum führen.
DJV: Meinungsvielfalt bedroht
Der DJV sieht die Gefahr, dass redaktionelle Portale auf Lizenzgebühren verzichteten, um weiterhin gelistet zu werden. Frank Überall ist sich sicher, „das Nachsehen hätten die Urheber.“ Es sieht irreparable Schäden auf die Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland zukommen.
Der Journalisten-Verband fordert deshalb ein Verbot, dass „in den Suchergebnissen bestimmte Angebote nicht angezeigt werden, weil der Intermediär diese aufgrund urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen darf oder kann“.
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Quelle: PB DJV vom 3.3.2020