Der Vorsitzende des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery übt scharfe Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Aus seiner Sicht hat das Gericht bei der „Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und den ethischen Grundsätzen eines humanen gesellschaftlichen Zusammenlebens“ versagt.
„Dabei muss erhalten bleiben, dass Sterbehilfe keine ärztliche Aufgabe sein kann“, sagte der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer dem Magazin Focus. Die Bundesärztekammer werde ihre Berufsordnung jetzt auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen müssen.
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Nach Expertenmeinung ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, eine grundrechtskonforme Regelung für die Sterbehilfe vorzunehmen. Dazu sagte Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht an der Universität Göttingen: „Der Gesetzgeber ist nun dazu aufgerufen, einen verfahrensrechtlichen Weg mit Beratungspflicht zu etablieren – nur besser und effektiver“. Die Entscheidung, ob ein Patient Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann oder nicht, könnte sich dabei an dem Prozedere eines Schwangerschaftsabbruchs orientieren.
Hintergund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Mittwoch (26.02.) das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ in Deutschland gekippt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei Teil der freien Entfaltung, urteilten die Verfassungsrichter.
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Quelle: dts, rb