Die Bundesregierung will das Wohngeld für Geringverdiener ab dem 1. Januar 2020 deutlich erhöhen und ausweiten.
Nach einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 21. Januar 2019, welcher dem Nachrichtenmagazin Focus vorliegt, soll der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro im Monat angehoben werden. Das bedeutet einen Zuwachs von 31 Prozent.
Nach den Plänen der Bundesregierung wird die geplante Wohngeldreform besonders Mieter in den Städten entlasten, in denen die Wohnkosten mindestens 35 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen.
Profitieren würden hiervon insbesondere Haushalte in Bayern, wo das Mietniveau insgesamt sehr hoch ist. Im Freistaat erfüllen 33 Kommunen die Voraussetzungen für ein erhöhtes Wohngeld der Mieter. Schleswig-Holstein hat nur drei derartige Kommunen. In Hessen und Baden-Württemberg hat jeweils nur eine Kommune ein derartig überdurchschnittliches Mietniveau.
Eine Beispielrechnung für einen Fünf-Personen-Haushalt in München ergiebt, daß dort künftig Kaltmieten bis zu 1.217 Euro zuschussfähig wären. Bislang liegt der Höchstbetrag bei 1.004 Euro.
Das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) schätzt, dass durch die geplante Wohngeldreform 180.000 Haushalte erstmals oder wieder, einen Anspruch auf staatlichen Mietkostenzuschuss erhalten. Insgesamt bezogen, laut Statistischem Bundesamt, im Jahr 2017 über 592.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur