Für den Veranlagungszeitraum 2021 haben die Steuerpflichtigen zwei Monate länger Zeit. Die Frist soll statt am 1. August 2022 erst am 30. September enden. Wer die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt, der kann sich sogar vier Monate mehr Zeit lassen.
Das geht aus dem Referentenentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes des Bundesfinanzministeriums hervor, über den die Welt berichtet. Grund für die erneute Verlängerung der Fristen ist die anhaltende Corona-Pandemie. Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte sich am Donnerstag (3.2.) auf Twitter zu diesem Thema. Nach dem vorliegenden Entwurf endet die Erklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2021 erst am 30. Juni 2023 statt regulär am 28. Februar 2023. Für für Land- und Forstwirte erst am 30. November 2023.
Aufschub für Zinszahlung
Entsprechend soll auch die 15-monatige Karenzzeit für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen um vier Monate verlängert werden. Zudem soll wie erwartet die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
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„Die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowie die auch in 2022 bestehende befristete Angebotspflicht der Arbeitgeber für das Homeoffice, machen eine zeitliche Verlängerung über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich“, heißt es in dem Referentenentwurf, der nun zur Abstimmung bei den anderen Ministerien und zur Stellungnahme bei den Verbänden liegt.
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Quelle: dts, bo