Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat jetzt in einem Eilverfahren entschieden, dass Mietfahrräder in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Damit war die entsprechende Klage gegen die Stadt Düsseldorf, zumindest erst einmal, erfolglos.
Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf bis auf weiteres im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. So hat es die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf entschieden. Die Richter sind der Ansicht, dass das Angebot von Mietfahrrädern im Rahmen des Gemeingebrauchs im Sinne des Paragrafen 14 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zulässig ist. Danach liegt ein Gemeingebrauch dann nicht vor, wenn die betreffende Straße „nicht überwiegend“ für den Straßenverkehr genutzt wird. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.
Begründung des Gerichts
Insbesondere würden die angebotenen Fahrräder zur Anmietung und damit zur Teilnahme am Verkehr und nicht etwa vorwiegend als Werbefläche im Straßenraum abgestellt. Dies zeige nicht zuletzt das aufwändige Ortungs- und Vermietungssystem, mit dem die Fahrräder ausgestattet seien. Auch habe die Stadt bislang keine besonderen Flächen ausgewiesen, zur deren ausschließlicher Nutzung die Antragstellerin unter Umständen verpflichtet werden könnte, wie dies etwa im Fall von Carsharing Angeboten gesetzlich vorgesehen sei.
Aktenzeichen: 16 L 1774/20
Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster ist möglich.
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Quelle: PM VG Düsseldorf